Vertragliche Grundlagen

Musterdokumente zur Netznutzung.
Die Nutzung unseres Netzes ist über einen Lieferantenrahmenvertrag oder einen Netznutzungsvertrag zu regeln:
Lieferantenrahmenvertrag
Im Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und MITNETZ STROM die Kundenzuordnung sowie die Bereitstellung und die Nutzung unseres Verteilernetzes geregelt. Unter folgendem Link finden Sie als Lieferant/Händler dazu nähere Informationen.
LINK
Netznutzungsvertrag
Im Netznutzungsvertrag werden die Bereitstellung und Nutzung unseres Verteilernetzes einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen zur Entnahme elektrischer Energie geregelt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
Für den Netzzugang steht folgender Netznutzungsvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 (konsolidiert am 21.12.2020) entspricht.
DOWNLOADS
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| BNetzA-Netznutzungsvertrag vom 21.12.2020 | 209,6 kB | ||
| BNetzA-Netznutzungsvertrag (Änderungsmodus 21.12.2020) | 244,3 kB | ||
| Kontaktdatenblatt MITNETZ STROM/Netznutzer | XLS | 606,0 kB | |
| Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) | 291,3 kB | ||
| Zuordnungsvereinbarung (Soweit der Netznutzer zugleich Bilanzkreisverantwortlicher ist) | 112,9 kB | ||
| Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular | 274,8 kB |
Netzreserve
Hier finden Sie für Ihre bestehende Netzreservevereinbarung den Meldevordruck zur Inanspruchnahme.
Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemem
Der Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) ist nicht Vertragsgegenstand des BNetzA-Netznutzungsvertrages. Dafür ist ein separates Vertragsverhältnis erforderlich. In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber haben wir dazu allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) veröffentlicht. Sobald an Ihrer Entnahmestelle/Marktlokation eine mME oder ein iMS eingebaut wird, gelten für deren Messstellenbetrieb ‑ insbesondere zu Fragen der Abrechnung - die AB-MSB.
DOWNLOAD
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) | 192,9 kB |
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