Raumordnungsverfahren

Untersuchung der Leitungsführung.

* Festlegung des Verfahrensschritts durch Raumordnungsbehörde
Im Raumordnungsverfahren wird untersucht, welche Leitungsführung die umweltverträglichste und landesplanerisch vernünftigste Lösung für einen Neubau ist.
In der Regel wird ein Untersuchungsraum mit einer Breite von rund 100 Metern rechts und links der geplanten Leitungstrasse betrachtet.
Träger öffentlicher Belange, wie Gemeinden und Landkreise aber auch Interessenverbände wie Umweltschutzorganisationen, erhalten die Gelegenheit, Stellung zum Vorhaben zu nehmen. Eine Einbeziehung der Bürger ist auf Veranlassung der Raumordnungsbehörde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung und Anhörung möglich.
Der Raumordnungsbeschluss bzw. die landesplanerische Stellungnahme bildet die Grundlage für den genauen Leitungsverlauf.
Bei Projekten, für die eine schon bestehende Trasse genutzt wird, kann die Genehmigungsbehörde auf das Raumordnungsverfahren verzichten.
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