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Technische Mindestanforderungen
Errichtung und Betrieb von Anlagen.
MITNETZ STROM ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.
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Technischen Mindestanforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und Technische Regeln
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Technischen Mindestanforderungen für nachgelagerte Netzbetreiber