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Netzsicherheitsmanagement

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Wir sichern den Netzbetrieb.

Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Netz- und Systemsicherheit. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben zum Redispatch 2.0 in das EnWG überführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung setzt MITNETZ STROM daher ab 1. Oktober 2021 in der Regel Maßnahmen des Redispatch 2.0 ein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Redispatch-Seiten.

Der Ausbau regenerativer Einspeisungen nimmt seit einigen Jahren stark zu. Inzwischen wird in Spitzenzeiten wesentlich mehr Strom in unser Netz eingespeist als örtlich verbraucht werden kann. In mehreren Regionen sind die Netzkapazitäten deshalb bereits ausgeschöpft und die Netze müssen nach den Bestimmungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ausgebaut werden. Deshalb müssen bestehende sowie alle neuen an unser Netz angeschlossenen Einspeiseanlagen mit Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgerüstet sein. Damit wird sichergestellt, dass Gefährdungen von Personen, Beschädigung von Netzanlagen und großflächige Versorgungsausfälle ausgeschlossen werden.

Gesteuert werden alle Einspeiseanlagen (auch nichtprivilegierte und KWK-Anlagen) durch das Netzsicherheitsmanagement (NSM) der MITNETZ STROM, das die Netzüberlastung überwacht und je nach Situation und Netzgebiet die zu reduzierenden Einspeiseanlagen (in der Nähe des Engpasses) sowie die zu reduzierende Leistung ermittelt und danach die entsprechenden Steuerbefehle aussendet. In diesem Fall wird das NSM zur Realisierung des Einspeisemanagements nach EEG eingesetzt. Die Engpassgebiete sind in der unten stehenden Gebietszuordnungskarte ersichtlich.

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, Einspeiseleistung unabhängig von den Netzengpässen im eigenen Gebiet auf Grund der Anforderungen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers zu reduzieren. Nach §§ 11 bis 14 EnWG tragen die Übertragungsnetzbetreiber und entsprechend die Verteilnetzbetreiber die Verantwortung für die Systemsicherheit. Sie sind berechtigt, alles Notwendige zu unternehmen, um großflächige Versorgungsausfälle und den Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern. Zunehmend kritisch für die Systemsicherheit sind dabei Situationen extremer Windeinspeisung und Schwachlast, deren Beherrschung ohne die Reduzierung von Einspeisungen in den Verteilernetzen nicht möglich ist. Deshalb setzt MITNETZ STROM auch für diese Zwecke als technische Basis das NSM ein.

 

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