Alle Fragen zu steckerfertigen Solaranlagen
Eine steckerfertige Photovoltaik-Erzeugungsanlage (auch „Steckersolargerät“, „Balkonanlage“, „Balkonkraftwerk“) ist nach
Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) ein Gerät, das
aus einer oder mehreren Solaranlage/-n (PV-Module), einem Wechselrichter, einer
Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines
Letztverbrauchers besteht. Für diese Anlagen hat der Gesetzgeber vereinfachte Anschlussbedingungen geschaffen, unter anderem ist keine Registrierung beim Netzbetreiber mehr erforderlich.
Alle Informationen zu Balkonanlagen stellen wir hier zur Verfügung.
Wie genau erfolgt die Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage, die nicht unter die vereinfachten Anmeldebedingungen von steckerfertigen PV-Anlagen fällt?
Für die Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb oder ein Planungsbüro, welcher/-s dann die weiteren Schritte und die Kommunikation mit uns für Sie übernimmt. Der Aufbau einer PV-Anlage sollte frühzeitig und möglichst vor dem Kauf über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bei MITNETZ STROM angemeldet werden.
Ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt:
https://www.mitnetz-strom.de/stromanschluss_/rund-ums-haus/selbsterzeugte-energie-f%c3%bcr-ihr-zuhause/anschluss-einer-anlage
Eine Auswahl der
möglichen Elektroinstallationsfirmen in unserem Netzgebiet findet man auf
unserer Internetseite mit der Installateur- und
Elektrofachkraft-Suche.
Eine kostenfreie Vorabprüfung
der Anschlussmöglichkeiten für den Netzanschluss kann der Kunde vorab bei uns
ebenfalls online vornehmen. Dazu stehen die Onlinedienste NiederspannungsNetzanfragen (NiNa) und Schnelle Netzanschlussprüfung (SNAP) für Einspeiseanlagen zwischen 135 kW und 10 MW)
zur Verfügung.
Was genau passiert nach der Anmeldung, gibt es eine Benachrichtigung und wann?
Sie erhalten
unmittelbar nach der Anmeldung eine Bestätigung des Eingangs. Bei Verwendung unseres Onlineservices NiNa durch Ihren Elektroinstallateur wird bereits im Anmeldevorgang eine Netzprüfung für Ihren gewünschten Anschlusspunkt durchlaufen. Es wird dann sofort ein verbindliches Ergebnis mitgeteilt. Bei der Netzprüfung bewerten wir, ob
die Netzkapazität für Ihre Anlage ausreichend ist oder möglicherweise ein
Netzausbau erforderlich ist. Bei positivem Ergebnis können Sie Ihre Anlage
anschließen. Mit Fertigstellung der Anlage durch Ihren Installateur beauftragen
wir eine Firma zum Einbau bzw. Wechsel des Zählers, sofern dies notwendig ist. Dafür
setzt sich in der Regel binnen 5 - 10 Tagen nach der Fertigstellungsanzeige
Ihres Installateurs bei uns die beauftragte Zählerfirma mit Ihnen in Verbindung
und vereinbart einen Termin zum Tausch des Zählers.
Bei Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kWp soll nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut werden. Generell sieht der Gesetzgeber vor, dass künftig in allen Kundenanlagen digitale Zähler eingebaut sind (Smart-Meter-Rollout).
Welche Schritte sind erforderlich, damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten?
Sobald die Anlage in Betrieb ist, bereiten wir die Abrechnung vor. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns hierfür alle notwendigen Unterlagen, vollständig ausgefüllt, zugesandt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir melden uns
umgehend bei Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur, sobald wir fertig sind oder
noch Unterlagen oder Informationen benötigen.
Aktuell kommt es bei
der Einstellung der Abrechnung auf Grund des hohen Volumens noch zu
Verzögerungen. Wichtig: Wir zahlen die Ihnen zustehende Vergütung auch
rückwirkend ab dem Datum der Inbetriebnahme aus.
Stimmt
es, dass der Kunde sich auch selbst den Zähler besorgen darf, wenn die vier
Wochen Frist für Zählerwechsel überschritten sind? Würden Sie das empfehlen?
Exakter hat der Messstellenbetreiber nach Ablauf der vier Wochen noch weitere zwei Wochen Zeit. Zu beachten ist dabei, dass die Frist ab Fertigmeldung der Anlage durch den Betreiber bzw. Elektroinstallateur beginnt und nicht etwa ab Erstkontakt mit uns.
Grundsätzlich sehen wir keine Notwendigkeit einer eigenständigen Beauftragung von Drittunternehmen für den Zählerwechsel und halten diese auch für Kunden nicht für vorteilhaft. Für Anschlussnehmer entstehen bei eigener Beauftragung zusätzliche Aufwände. Zum einen durch die verpflichtende Kommunikation aller erforderlichen Informationen zum Zählerwechsel (Zählerstände, Gerätenummern, etc.) an den Netzbetreiber mit dem Zweck der Sicherstellung netzwirtschaftlicher Folgeprozesse. Weiterhin entstehen zusätzliche Kosten durch die separate Beauftragung eines Dritten und für die Beschaffung der mess- und eichrechtskonformen Gerätetechnik.