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Technische Mindestanforderungen
![Zwei Techniker mit weißen Helmen und portablem Eingabegerät vor einer Anlage Zwei Techniker mit weißen Helmen und portablem Eingabegerät vor einer Anlage](/Media/images/default-source/bilder/tablet-fahrzeug-2-mitarbeiter-plan.jpg?sfvrsn=52cfa5f9_5&w=480&h=200&mode=Crop&scale=Both)
Errichtung und Betrieb von Anlagen.
MITNETZ STROM ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.
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Technischen Mindestanforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und Technische Regeln
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Technischen Mindestanforderungen für nachgelagerte Netzbetreiber