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Mieterstrom/Gebäudestrom

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eines der zentralen Anliegen bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Damit auch Mieterinnen und Mieter Teil der Energiewende werden können, gibt es inzwischen verschiedene Stromversorgungsmodelle in der Wohnungswirtschaft. Mieter- und Gebäudestrommodelle zielen darauf ab, lokal erzeugten Strom auch vor Ort zu nutzen. Das klassische Mieterstrommodell existiert schon seit vielen Jahren. Relativ neu dagegen ist die Möglichkeit eines „virtuellen Summenzählers“ beim Mieterstrommodell. Und mit dem Solarpaket I der Bundesregierung kam als völlig neues Modell die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ hinzu.
Hier ein Überblick über die verschiedenen Modelle:

Wichtige Information
Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-293/23 entschieden, dass die Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG nicht mit den europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) vereinbar ist. Diese Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche Infrastrukturen haben, die bisher Ausnahmen von der Regulierung für sich beansprucht haben. Eine Bewertung des Urteils und Umsetzung ins nationale Recht stehen noch aus.