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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein neues Versorgungsmodell aus dem „Solarpaket I“, welches am 16.05.2024 in Kraft getreten ist. Das Konzept zielt darauf ab, den Nutzern eines Gebäudes anteilig den Strom aus einer Gebäudestromanlage (PV-Anlage) zuzuweisen. Bei Teilnahme am Gebäudestrommodell werden die entsprechenden Letztverbraucher durch den Betreiber der Gebäudestromanlage beliefert. Für den Reststrom muss jeder einzelne Letztverbraucher mit einem Stromlieferanten seiner Wahl einen Stromliefervertrag abschließen.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Was ist der Unterschied zu den bisher bekannten Mieterstrommodellen?
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Wie wird der erzeugte PV-Strom den teilnehmenden Letztverbrauchern zugeordnet?
Aktuelle Information zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber seit Inkrafttreten des Solarpaket I dazu verpflichtet, dieses Modell anzubieten.
Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung in unseren IT-Systemen. Es gibt aber noch offene Fragestellungen zum Modell, insbesondere zur Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien (Netzbetreiber, Betreiber der Gebäudestromanlage, Messstellenbetreiber, Stromlieferanten).