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Mieterstrommodell mit virtuellem Summenzähler

Mieterstrommodelle sind eine Form von Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG. Eine Kundenanlage entsteht, wenn über eine kundeneigene Energieanlage Letztverbraucher angeschlossen sind und diese Anlage mit einem Summenzähler vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt ist.

Bei Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24b EnWG handelt es sich überwiegend um Industriekunden mit Unterabnehmern auf dem Betriebsgelände oder Einkaufsmärkte mit Backshop und eventuell weiteren Läden. Dabei ist es wichtig, dass die Energie fast ausschließlich der betrieblichen Eigenversorgung dient. Nur maximal 10 % der jährlichen Gesamtenergiemenge innerhalb der Kundenanlage dürfen durchschnittlich durch den Kundenanlagenbetreiber an Dritte verteilt werden.

Die Abgrenzung der Kundenanlage zum Netz der allgemeinen Versorgung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 20 1d EnWG auch virtuell erfolgen. Das bedeutet, dass die physische Übergabemessung entfällt.

Wichtige Information

Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-293/23 entschieden, dass die Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG nicht mit den europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) vereinbar ist. Diese Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche Infrastrukturen haben, die bisher Ausnahmen von der Regulierung für sich beansprucht haben. Eine Bewertung des Urteils und Umsetzung ins nationale Recht stehen noch aus.

Aktuelle Information zur Umsetzung der Mieterstrommodelle mit virtuellem Summenzähler: 

Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber seit Inkrafttreten des Solarpaket I dazu verpflichtet, dieses Modell anzubieten. 

Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung in unseren IT-Systemen. Es gibt aber noch offene Fragestellungen zum Modell, insbesondere zur Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien (Netzbetreiber, Betreiber der Kundenanlage, Messstellenbetreiber, Stromlieferanten).