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Wiederverkäuferbescheinigung
![Zwei Frauen im Gespräch, an einem Tisch sitzend Zwei Frauen im Gespräch, an einem Tisch sitzend](/Media/images/default-source/bilder/frauen-gespraech-notizen38ffd35afdf36358b157ff050042c9fb.jpg?sfvrsn=cfc6a5f9_5&w=480&h=200&mode=Crop&scale=Both)
Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft
Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.
Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.
Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der MITNETZ STROM steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Wiederverkäuferbescheinigung der MITNETZ STROM | 288,8 kB |