Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Preise für Messstellenbetrieb

Übersicht der Preise für Standard und Zusatzleistungen.
-
Die Preise für moderne Messeinrichtungen umfassen folgende Standardleistungen:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte) sowie
- eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie
- form- und fristgerechte Datenübertragung - jährliche Jahresarbeitswerte sowie
- Abrechnung der Preise für Standardleistungen
-
Die Preise für intelligente Messsysteme umfassen insbesondere folgende Standardleistungen:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
- in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
- in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
-
Aktuelle Preisblätter
DOWNLOAD
Vorschau Beschreibung Format Größe Preisblatt Leistungen Messstellenbetreiber gültig 01.01.2025 - 24.02.2025 PDF 251,1 kB Preisblatt Leistungen Messstellenbetreiber gültig 25.02.2025 - 03.06.2025 PDF 253,4 kB Preisblatt Leistungen Messstellenbetreiber gültig ab 04.06.2025 PDF 341,1 kB
-
Historische Preisblätter
DOWNLOAD
Gesetzliche Informationen zu Standard und Zusatzleistungen sind im § 35 MsbG zu finden.
Die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive Messung für die herkömmliche Messtechnik, die nicht den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz betrifft, finden Sie hier.