Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Konzessionsabgabe

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Eurobanknoten unterschiedlicher Werte - Nahaufnahme

Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt zahlen alle Kunden Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden gemäß KAV ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Für separat erfassten Schwachlaststrom bei Tarifkunden wird eine Konzessionsabgabe von 0,61 Cent/kWh erhoben. Kunden, die den Bedingungen für Sondervertragskunden gemäß KAV entsprechen, wird eine Konzessionsabgabe von 0,11 Cent/kWh berechnet.

Zur Bestimmung der KA für Tarifkunden geben Sie bitte die Postleitzahl des gewünschten Ortes ein:

*    In einigen Ortsteilen oder Straßenzügen kann die KA abweichen.
      Deshalb dient die Angabe nur zur Orientierung.
**  Nicht alle Ortsteile dieser Gemeinde gehören zum Versorgungsgebiet der MITNETZ STROM.
      Die Konzessionsabgabe gilt nur für Ortsteile im Versorgungsgebiet der MITNETZ STROM