Um Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz anzuschließen und zu betreiben, müssen Sie den Anschluss bei uns, dem Verteilnetzbetreiber, anmelden. Dieser Schritt wird von Ihrem Installateur oder Planungsbüro für Sie erledigt.
Bei der Anmeldung sind einige wichtige Informationen notwendig, vor allem Angaben zur Erzeugungsanlage selbst. Ihr Installateur oder Planungsbüro kann die Anmeldung elektronisch über unser Online-Portal "Online-ANA" vornehmen. Besuchen Sie dazu die Website https://meine.mitnetz-strom.de. Falls Ihr Installateur oder Planungsbüro das Portal noch nicht nutzt, kann er einen Freischaltcode auf unserer Website https://mitnetz-strom.de/online-services anfordern. Anschließend muss er sich im "Online-ANA" Portal registrieren und authentifizieren.
Übrigens bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anschlusswunsch leicht zu prüfen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlineservice "NiNa" für Anschlüsse ans Niederspannungsnetz oder "SNAP" für Einspeiseanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 10 MW. Über diese Services erfahren Sie sofort, ob die gewünschte Anschlussleistung unverbindlich an Ihrer Adresse verfügbar ist. Probieren Sie es aus: https://geodatenportal.mitnetz-strom.de/NiNa bzw. https://snap.mitnetz-strom.de/.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Mindestanforderungen, Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.
Für die Ausstattung der
Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG bestehen für
Erzeugungsanlagen mit Inbetriebsetzung ab 25.02.2025
folgende Anforderungen:
Ab dem Zeitpunkt der Installation
eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie
einer erstmaligen erfolgreichen Testung müssen Betreiber von Anlagen oder
KWK-Anlagen den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und der
jeweiligen elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung
sicherzustellen, so dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber oder andere
Berechtigte ihre Verpflichtungen nach §9 Abs.1 und 2 EEG 2023 erfüllen können.
*(*ausgenommen Steckersolargeräte mit
den im §9 Abs.1 S.3 definierten Leistungsgrenzen)
EEG- und KWK-Anlagen
>= 25 kW
Bis zur Installation eines
intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer
erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber muss Ihre Anlage oder KWK-Anlage mit einer
technischen Einrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, die
Einspeiseleistung jederzeit vollständig oder teilweise ferngesteuert zu
reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, eine alternative
Einrichtung zur Leistungsreduzierung, einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) auf
eigene Kosten zu realisieren (§9 Abs.2 EEG 2023). Die Verdrahtung zwischen
Steuerbox bzw. FRE und Erzeugungsanlage ist bauseits zu stellen.
Zusätzlich sind
EEG-Anlagen gemäß §9 Abs.2 S.1 Nr.2b EEG 2023
hinsichtlich
der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der
installierten Leistung zu begrenzen, dies kann durch Umsetzung an dem
Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen.