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Reservierung
Planungsreife entscheidet.
Die Netzanschlussmöglichkeit einer bzw. mehrerer Erzeugungsanlagen wird durch MITNETZ STROM i. d. R. im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung) geprüft. Im Ergebnis wird ein zum Zeitpunkt der Prüfung möglicher Netzanschlusspunkt ermittelt (Tagesaussage). Diese Anschlussmöglichkeit ist grundsätzlich nicht mit einer Reservierung bzw. Vorhaltung der Einspeisekapazität an diesem Netzanschlusspunkt verbunden. Erst ab einer für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt eine Reservierung bzw. Vorhaltung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird an Hand der baurechtlichen Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben.
Sofern für die betreffende Erzeugungsanlage keine baurechtliche Genehmigungspflicht besteht, ergibt sich die Planungsreife des Vorhabens nur anhand des vorhabenbezogenen Grundstückskaufvertrags,
vorhabenbezogenen Pachtvertrags, der Fertigstellung der Anlage, dem Errichtungsbeginn der Anlage und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschl. Liefertermin).
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Tabelle Planungsreife
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Reservierung von Einspeisekapazität
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Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität
Wichtiger Hinweis!
- Bei Anlagen nach Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) gelten andere Bedingungen für eine Reservierung von Einspeisekapazität. Näheres finden Sie unter Erzeugungsanlagen ab 100 MW.