Um Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz anzuschließen und zu betreiben, müssen Sie den Anschluss bei uns, dem Verteilnetzbetreiber, anmelden. Dieser Schritt wird von Ihrem Installateur oder Planungsbüro für Sie erledigt.
Bei der Anmeldung sind einige wichtige Informationen notwendig, vor allem Angaben zur Erzeugungsanlage selbst. Ihr Installateur oder Planungsbüro kann die Anmeldung elektronisch über unser Online-Portal "Online-ANA" vornehmen. Besuchen Sie dazu die Website https://meine.mitnetz-strom.de. Falls Ihr Installateur oder Planungsbüro das Portal noch nicht nutzt, kann er einen Freischaltcode auf unserer Website https://mitnetz-strom.de/online-services anfordern. Anschließend muss er sich im "Online-ANA" Portal registrieren und authentifizieren.
Übrigens bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anschlusswunsch leicht zu prüfen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlineservice "NiNa" für Anschlüsse ans Niederspannungsnetz oder "SNAP" für Einspeiseanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 10 MW. Über diese Services erfahren Sie sofort, ob die gewünschte Anschlussleistung unverbindlich an Ihrer Adresse verfügbar ist. Probieren Sie es aus: https://geodatenportal.mitnetz-strom.de/NiNa bzw. https://snap.mitnetz-strom.de/.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Mindestanforderungen, Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.
Für die Ausstattung der Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG bestehen für
Erzeugungsanlagen mit Inbetriebsetzung ab 25.02.2025
folgende Anforderungen:
Ab dem Zeitpunkt der Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung müssen Betreiber von Anlagen oder KWK-Anlagen den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und der jeweiligen elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung sicherzustellen, so dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber oder andere Berechtigte ihre Verpflichtungen nach §9 Abs.1 und 2 EEG 2023 erfüllen können. *(*ausgenommen Steckersolargeräte mit den im §9 Abs.1 S.3 definierten Leistungsgrenzen)
EEG- und KWK-Anlagen >= 25 kW
Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber muss Ihre Anlage oder KWK-Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, die Einspeiseleistung jederzeit vollständig oder teilweise ferngesteuert zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, eine alternative Einrichtung zur Leistungsreduzierung, einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) auf eigene Kosten zu realisieren (§9 Abs.2 EEG 2023). Die Verdrahtung zwischen Steuerbox bzw. FRE und Erzeugungsanlage ist bauseits zu stellen.
Zusätzlich sind
EEG-Anlagen gemäß §9 Abs.2 S.1 Nr.2b EEG 2023
hinsichtlich der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen, dies kann durch Umsetzung an dem Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen.