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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Bild eines Feldes mit Windrädern bei Nacht

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen

 

Eine Vielzahl von Windenergieanlagen (WEA) sind bereits heute mit einer Nachtkennzeichnung zur Flugsicherung ausgestattet. Um die Akzeptanz zum Bau von neuen WEA zu erhöhen, hat der Gesetzgeber (§ 9 Abs. 8 EEG 2023) festgelegt, dass diese ab dem 01.01.2024 mit eine BNK ausgerüstet werden müssen.

Die Umsetzung der BNK gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen, die nach dem 31.12.2005 in Betrieb genommen wurden.

Sollten die Nachweise beim Netzbetreiber nicht fristgerecht vorliegen, ist ab dem 01.01.2024 bis zur Umsetzung der BNK eine Strafzahlung – unabhängig davon, ob die WEA gesetzliche Vergütung erhält – nach § 52 EEG 2023 vom Anlagenbetreibenden zu leisten.

Unter bestimmten Voraussetzungen, kann eine WEA von der BNK befreit werden. Bitte reichen Sie bei uns folgende Nachweise zur Umsetzung oder Befreiung von der BNK ein:


Nachweise zur Umsetzung der BNK

  • eine formlose Erklärung vom Anlagenbetreiber zum Einbau der BNK
  • das positive Ergebnis der Baumusterprüfung sowie die geänderte BImSchG-Genehmigung
  • das Inbetriebnahme-Protokoll der BNK vom Errichter

Bitte senden Sie die Nachweisunterlagen an einspeiser@mitnetz-strom.de

 

Nachweise zur Befreiung der Nachtkennzeichnungspflicht

  • die BImSchG-Genehmigung der Anlage oder sonstige behördliche Bescheinigung, z. B. für WEA <= 100 m Gesamthöhe

 

Nachweise zur Befreiung von der BNK

  • Bestätigung durch die Bundesnetzagentur, wenn die Ausrüstung mit einer BNK wirtschaftlich unzumutbar (Kosten > 3 % der Restumsatzerlöse bis zum Ende der Förderdauer) ist oder

  • BImSchG-Genehmigung oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Genehmigungs- oder Luftverkehrsbehörde, dass die BNK nicht zulässig ist, wenn sich die WEA im Nahbereich eines Flugplatzes befindet

 

Bitte reichen Sie zum Nachweis der Befreiung von der BNK das im Download hinterlegte Formular zur Befreiung von der Nachtkennzeichnungspflicht ausgefüllt mit den geforderten Nachweisen ein.

Weitere Informationen zur BNK finden Sie ebenfalls im Download in unserer FAQ-Liste.