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Vergütung ohne gesetzlichen Anspruch
Nach vertraglicher Vereinbarung.
Eine Vergütung der eingespeisten Energiemengen ohne gesetzlichen Anspruch erfolgt nach Vereinbarung mit MITNETZ STROM nach der veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen ohne gesetzlichen Anspruch.
Die Vergütung für Strom aus sonstigen Einspeiseanlagen setzt sich aus folgenden von der MITNETZ STROM veröffentlichten Preisen zusammen:
- üblicher Preis der MITNETZ STROM oder die Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms erfolgen durch einen dritten Stromhändler
- Vergütung für vermiedene Netzentgelte der MITNETZ STROM
Wichtiger Hinweis!
- Für den reibungslosen Ablauf der Abrechnung benötigen wir rechtzeitig folgende Unterlagen:
- Erklärung zur Vergütungszahlung ogA (Angaben zur Abrechnung)
Sofern der Wunsch besteht den Strom an einen Dritten (Stromhändler) zu verkaufen, so ist dies in der Erklärung zur Vergütungszahlung ogA zu kennzeichnen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.
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