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Vergütung vermiedener Netzentgelte

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Für Ihren Strom.

Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten für eingespeiste Strommengen ein Entgelt für vermiedene Netznutzung (vermiedene Netzentgelte (vNE) gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

Wichtiger   
 Hinweis!

Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt:

  • für alle volatilen Erzeugungsanlagen (Windenergieanlagen und Erzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie) mit Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2018
  • ab 01.01.2023 für alle weiteren Erzeugungsanlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln

Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise wie folgt reduziert:

  • ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
  • ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
  • ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.

Die vermiedenen Netzentgelte setzen sich aus einem Arbeits- und einem Leistungsanteil (bei vorhandener ¼-h-Leistungsmessung) zusammen und werden für eingespeiste Energiemengen sofern ein gesetzlicher Anspruch nach StromNEV besteht, mit den von MITNETZ STROM veröffentlichten Preisen zur Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte vergütet.

Vorläufig sind für 2022 die Entgelte gemäß Referenzpreisblatt zu berücksichtigen.