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Entgelte für Netznutzung
Das kostet die Netznutzung.
Wir garantieren Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 in der jeweils aktuellen Fassung.
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
- Entgelt für Messstellenbetrieb,
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben),
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
- Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
- Mehrkosten gemäß Offshore-Umlage (§ 17f EnWG)
Erläuterungen zur Ermittlung des Netznutzungspreises finden Sie in unserem Leitfaden.
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Preisblätter gültig ab 01.01.2025
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Vorschau Beschreibung Format Größe Preisblatt Netznutzung Strom - mit und ohne registrierender Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025 PDF 536,1 kB Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 (2) StromNEV PDF 189,6 kB Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 (3) StromNEV PDF 195,3 kB
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Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
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Vorschau Beschreibung Format Größe Referenzpreisblatt MITNETZ STROM zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV PDF 61,6 kB
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Historie
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