1.1 Benötigte Daten
Zur Bestimmung des Preises für die Netznutzung sind folgende Daten erforderlich:
- Jahreshöchstleistung im Kalenderjahr (höchster ¼-h-Messwert in kW)
- Jahresarbeit (in kWh/Jahr)
Aus
den vorangegangenen Daten wird die Jahresbenutzungsdauer (T in h/Jahr)
als Quotient aus Jahresarbeit und Jahreshöchstleistung im Kalenderjahr
berechnet.
Bei Kunden mit eigener Erzeugungsanlage ist zusätzlich
die Höhe der bestellten Reservenetzkapazität als ¼-h-Messwert in kW
erforderlich.
1.2 Netznutzung
In
Abhängigkeit von der Jahresbenutzungsdauer ist beim
Jahresleistungspreissystem die gültige Spalte (≤ oder > 2.500 h)
auszuwählen.
Die Preistabelle enthält die Jahresleistungspreise und Arbeitspreise je Netzebene in der
- Hochspannung (110 kV)
- Umspannung Hoch-/Mittelspannung
- Mittelspannung (10 kV/15 kV/20 kV/30 kV)
- Umspannung Mittel-/Niederspannung
- Niederspannung (0,4 kV)
Das Entgelt für die Nutzung des Netzes ergibt sich aus der Summe der beiden Produkte:
- "Jahreshöchstleistung" x "Jahresleistungspreis"
- "Jahresarbeit" x "Arbeitspreis"
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Entnahmestellen wiedergibt, bereits berücksichtigt. Außerdem sind in den Netzentgelten die Entgelte für das vorgelagerte Übertragungsnetz gemäß StromNEV einkalkuliert.
Bei Entnahmestellen mit einer im Jahresverlauf zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, bei denen im übrigen Abrechnungsjahr eine geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht (z.B. Kunden mit saisonalem Betrieb), können Kunden alternativ zwischen dem Jahresleistungspreissystem und dem Monatsleistungspreissystem wählen. Grundsätzlich kommt das Jahresleistungspreissystem zur Abrechnung. Wünscht der Kunde das Monatsleistungspreissystem, teilt er vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes dies verbindlich mit.
Beim Monatsleistungspreissystem ergibt sich das monatliche Entgelt für die Nutzung des Netzes aus der Summe der beiden Produkte:
- "Monatshöchstleistung" x "Monatsleistungspreis"
- "Monatsarbeit" x "Arbeitspreis"
Erfolgt
die Messung in einer anderen Netz- oder Umspannebene als der
Entnahmenetzebene oder in der gleichen Netz- oder Entnahmenetzebene
jedoch weit entfernt von der Eigentumsgrenze, werden Zu- oder Abschläge
auf die gemessenen Lastgänge erhoben.
Bei Entnahme aus der Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung wird ein Zuschlag von 1,6 % erhoben.