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Anlagenbetreiber
Verfahrensweise zur Härtefallentschädigung
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten die neuen gesetzliche Vorgaben zum Redispatch 2.0. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Redispatch-Seiten.
Sofern Anlagenbetreiber bis zum 30. September 2021 aufgrund von Maßnahmen nach § 14 Absatz 1 EEG Strom nicht einspeisen konnten, ist der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Maßnahmen lag, im gesetzlichen Umfang zur Entschädigung verpflichtet (vgl. § 15 Absatz 1 EEG).
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Ermittung der Ausfallarbeit
Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum EEG-Einspeisemanagement, Version 3.0, sieht für die Ermittlung der Ausfallarbeit der jeweils erfolgten Einspeisemanagement-Maßnahme das pauschale Verfahren und das Spitzabrechnungsverfahren als sachgerecht an.
MITNETZ STROM bietet zur schnellstmöglichen Abwicklung der Entschädigung und beiderseitigen Aufwandsminimierung an, die Entschädigungsbeträge auf Basis der pauschalen Verfahrensweise im Gutschriftenverfahren zu ermitteln. Hierfür liegen uns bereits alle relevanten Informationen vor. Sie erhalten komfortabel und ohne Mühen Ihre Entschädigung.
Zu Gutschriften im pauschalen Verfahren können Sie im NSM-Portal die Berechnungsnachweise für die Mengenermittlung Ihrer Anlage abrufen.
LINK
Sofern Sie sich für das Spitzabrechnungsverfahren entscheiden, benötigen wir von Ihnen zeitnah zur jeweiligen Einspeisemanagement-Maßnahme unaufgefordert zusätzliche Informationen Ihrer Anlage in elektronischer Form. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne diese elektronische Datenbereitstellung Ihre Härtefallentschädigung nicht abrechnen können.
- Windenergieanlagen (WEA)
Wir benötigen Ihre Daten zu den gemessenen Windgeschwindigkeiten aller einer Marktlokation zugeordneten Anlagen mindestens für die Dauer der Einspeisemanagement-Maßnahme und die letzte vollständig gemessene Stunde davor (Vergleichszeitraum) in elektronischer Form. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unsere im Download bereitgestellte Eingabematrix im Excel-Format. Diese werden von uns regelmäßig nach den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des Einspeisemanagenements aktualisiert. Je Marktlokation ist eine Matrix zu verwenden. Des Weiteren benötigen wir einmalig die zertifizierte Leistungskennlinie der WEA mit einer Luftdichte von 1.225 kg/m3 ebenfalls in elektronischer Form. - Solaranlagen
Wir benötigen Ihre Daten zur gemessenen Strahlungsleistung aller einer Marktlokation zugeordneten Anlagen mindestens für die Dauer der Einspeisemanagement-Maßnahme und die letzte vollständig gemessene Stunde davor (Vergleichszeitraum) in elektronischer Form. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unsere im Download bereitgestellte Eingabematrix im Excel-Format. Diese werden von uns regelmäßig nach den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des Einspeisemanagenements aktualisiert. Je Marktlokation ist eine Matrix zu verwenden. - Biomasse-Anlagen
Bitte legen Sie uns alle Positionen so detailliert dar, dass auch ein fachkundiger Dritter in der Lage ist, den Sachverhalt zu prüfen und zu bewerten. - KWK-Anlagen
Bitte übergeben Sie uns Ihre letzten für den Zeitraum der Einspeisemanagement-Maßnahme an den Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Daten der Kraftwerkseinsatzplanung (KWEP) oder vergleichbare Daten.
Bitte senden Sie Ihre Rohdaten an netzsicherheitsmanagement@mitnetz-strom.de. Unsere Mitarbeiter werden diese prüfen und auf dieser Grundlage Ihre Härtefallentschädigung nach dem Spitzabrechnungsverfahren im Gutschriftenverfahren abrechnen.
Sofern Sie nicht die Vorteile des Gutschriftenverfahren nutzen möchten, benötigen wir von Ihnen eine Rechnung. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Ihre Rechnung nur prüfen können, wenn wir die Berechnungsgrundlagen kennen. Hierfür benötigen wir von Ihnen zusätzliche Informationen in elektronischer Form. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne diese elektronische Datenbereitstellung Ihre Rechnung nicht verarbeiten können.
- Sofern Sie Ihre Anlage auf der Grundlage des Spitzabrechnungsverfahrens abrechnen, benötigen wir von Ihnen in elektronischer Form die erforderlichen Rohdaten (Windgeschwindigkeit und Leistungskennlinie Ihrer Anlage bzw. Strahlungsleistung Ihrer Anlage) wie für das Gutschriftenverfahren dargestellt. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unsere im Download bereitgestellten Eingabematrizen im Excel-Format. Diese werden von uns regelmäßig nach den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des Einspeisemanagenements aktualisiert.
- Wir benötigen grundsätzlich Berechnungsnachweise für die Ermittlung Ihrer Ausfallarbeit (Zeitstempel + Lastgang) im Excel-Format. Bitte nutzen Sie hierfür die im Download bereitgestellte Vorlage zur Übermittlung der vom Anlagenbetreiber ermittelten Ausfallarbeit.
Mit der elektronischen Datenbereitstellung ermöglichen Sie uns eine maschinelle Datenverarbeitung/-prüfung und unterstützen uns somit bei der zügigen und reibungslosen Bearbeitung Ihrer Härtefallentschädigung.
Im Download finden Sie eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Härtefallentschädigung einer Windenergieanlage im Spitzabrechnungsverfahren.
Letztendlich entscheiden Sie als betroffener Anlagenbetreiber über das anzuwendende Verfahren. Ihre Entscheidung findet dann für das gesamte Kalenderjahr Anwendung. Nutzen Sie dafür das im Download bereitgestellte Formular "Erklärung zur Abrechnung der Härtefallentschädigung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" und senden es bitte an netzsicherheitsmanagement@mitnetz-strom.de.
- Windenergieanlagen (WEA)
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Ermittlung der Entschädigungshöhe
Die Entschädigung der entgangenen Einspeisung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Mindestvergütungssätze gemäß EEG bzw. KWKG. Eine höhere Entschädigung ist möglich, soweit sich die Einspeisung zum Zeitpunkt der Einspeisemanagement-Maßnahme in Direktvermarktung befindet und Sie aus diesem Grunde eine höhere Vergütung erzielt hätten. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Nachweis über den vereinbarten Direktvermarktungspreis und Ihre Erklärung zur Vergütung in Direktvermarktung.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet sind, bei Änderungen der Vergütung für den eingespeisten direktvermarkteten Strom MITNETZ STROM unverzüglich darüber zu informieren. Nutzen Sie dafür das im Download bereitgestellte Formular "Erklärung zur Vergütung in Direktvermarktung für die Härtefallentschädigung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" und senden es bitte an netzsicherheitsmanagement@mitnetz-strom.de.
Sind Ihnen zusätzliche Aufwendungen aufgrund der Einspeisemanagement-Maßnahme entstanden oder haben Sie dadurch etwas eingespart? Auch diese Aufwendungen können bei der Härtefallentschädigung berücksichtigt werden. Bitte übergeben Sie uns mit Hilfe der im Download bereitgestellten Vorlage Ihre zusätzlichen oder ersparte Aufwendungen. Vergessen Sie dabei bitte nicht die entsprechenden Nachweise.
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Nichtteilnahme
Sie haben Ihre Erzeugungsanlage(n) gemäß § 9 Abs. 1 EEG mit einem Empfangsgerät der Europäischen Funkrundsteuerung (EFR-Gerät) oder einer Fernwirktechnik mit Sollwertausgabe zur Umsetzung des NSM ausgerüstet. Außerdem haben Sie uns zugesichert, die im Rahmen einer NSM-Maßnahme durch uns veranlassten Steuersignale umzusetzen.
Ihre Erzeugungsanlage mit einem EFR-Empfänger hat auf unsere veranlassten Funkrundsteuersignale nicht ordnungsgemäß reagiert? Dann bitten wir Sie, Ihre technische Einrichtung überprüfen und ggf. vorhandene Mängel unverzüglich beheben zu lassen. Für die Beauftragung haben wir Ihnen die relevanten Formulare "Auftrag zur Störungsaufklärung/Funktionskontrolle Funk-Rundsteuerempfänger" zum Download zur Verfügung gestellt. Senden Sie diese bitte an netzsicherheitsmanagement@mitnetz-strom.de.
Ihre Erzeugungsanlage mit Fernwirktechnik hat auf unsere übermittelten Sollwerte nicht ordnungsgemäß reagiert? Dann teilen Sie uns bitte per E-Mail an ausschaltplanung@mitnetz-strom.de Ihren Termin mit, an dem Sie Ihre Fernwirktechnik kontrollieren wollen. Unsere Mitarbeiter stimmen dann die weitere Verfahrensweise mit Ihnen ab.
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