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KWK-Anlagen

Bild eines Blockkraftheizwerkes

Anschluss Ihrer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

 

Sie möchten Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen und in das Energienetz einspeisen? Kein Problem! Auf den folgenden Seiten haben wir alle relevanten Informationen für Betreiber oder Errichter einer dezentralen KWK-Anlage zusammengefasst. Sie finden hier eine Auflistung aller für den Bearbeitungsablauf notwendigen Dokumente und Hinweise.

So läuft der Anschluss ab

Grafik Leitfaden Anmeldung einer PV-Anlage über 30 kW


1. Anmeldung mit Online ANA

Um Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz anzuschließen und zu betreiben, müssen Sie den Anschluss bei uns, dem Verteilnetzbetreiber, anmelden. Dieser Schritt wird von Ihrem Installateur oder Planungsbüro für Sie erledigt.

Bei der Anmeldung sind einige wichtige Informationen notwendig, vor allem Angaben zur Erzeugungsanlage selbst. Ihr Installateur oder Planungsbüro kann die Anmeldung elektronisch über unser Online-Portal "Online-ANA" vornehmen. Besuchen Sie dazu die Website https://meine.mitnetz-strom.de. Falls Ihr Installateur oder Planungsbüro das Portal noch nicht nutzt, kann er einen Freischaltcode auf unserer Website https://mitnetz-strom.de/online-services anfordern. Anschließend muss er sich im "Online-ANA" Portal registrieren und authentifizieren.

Übrigens bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anschlusswunsch leicht zu prüfen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlineservice "NiNa" für Anschlüsse ans Niederspannungsnetz oder "SNAP" für Einspeiseanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 10 MW. Über diese Services erfahren Sie sofort, ob die gewünschte Anschlussleistung unverbindlich an Ihrer Adresse verfügbar ist. Probieren Sie es aus: https://geodatenportal.mitnetz-strom.de/NiNa bzw. https://snap.mitnetz-strom.de/.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Mindestanforderungen, Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.

Für die Ausstattung der Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG bestehen für

Erzeugungsanlagen mit Inbetriebsetzung ab 25.02.2025
folgende Anforderungen:

Ab dem Zeitpunkt der Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung müssen Betreiber von Anlagen oder KWK-Anlagen den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und der jeweiligen elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung sicherzustellen, so dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber oder andere Berechtigte ihre Verpflichtungen nach §9 Abs.1 und 2 EEG 2023 erfüllen können. *(*ausgenommen Steckersolargeräte mit den im §9 Abs.1 S.3 definierten Leistungsgrenzen)

 

EEG- und KWK-Anlagen >= 25 kW 

Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber muss Ihre Anlage oder KWK-Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, die Einspeiseleistung jederzeit vollständig oder teilweise ferngesteuert zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, eine alternative Einrichtung zur Leistungsreduzierung, einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) auf eigene Kosten zu realisieren (§9 Abs.2 EEG 2023). Die Verdrahtung zwischen Steuerbox bzw. FRE und Erzeugungsanlage ist bauseits zu stellen.

 

2. Prüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit

Sobald wir Ihre vollständige Anmeldung erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit, Ihre geplante Anlage an unser Netz anzuschließen. Dabei berücksichtigen wir die bestehenden Netzbedingungen, die Leistung Ihrer Anlage, deren Betriebsweise und mögliche Auswirkungen auf unser Netz. Diese Prüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Netzanschlusspunkt: Wir ermitteln den wirtschaftlichsten Punkt für den Anschluss an unser Netz oder die Verbindung mit diesem.
  2. Technische Lösung: Wir entwickeln eine technische Lösung für den Anschluss, die geeignet ist.
  3. Kostenschätzung: Wir schätzen die groben Kosten für den Anschluss.
  4. Technische Bedingungen: Wir legen die genauen technischen Bedingungen für den Netzanschluss fest.
3. Mitteilung der Anschlussbedingungen

Das Ergebnis dieser Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich in Form einer "Netztechnischen Stellungnahme" mit. In der Stellungnahme werden Ihnen neben dem Netzverknüpfungspunkt auch insbesondere die technischen Anschlussbedingungen, die Vorgaben zum Redispatch 2.0 sowie eventuell erforderliche Netzausbaumaßnahmen mitgeteilt.

Wichtige Informationen: Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen für Einspeisungen können wir die Kapazität für den Netzanschlusspunkt erst dann reservieren oder bereithalten, wenn Ihr Vorhaben eine ausreichende Planungsreife erreicht hat. Weitere Details dazu finden Sie unter dem Abschnitt "Reservierung".

Boom bei den Erneuerbaren fordert Geduld

Aufgrund der vielen Anfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anschlüssen kommen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn sich trotz des Einsatzes zusätzlicher Mitarbeiter die Bearbeitungszeiten verlängern. Als Partner der Energiewende arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Situation zu verbessern.

4. Bestätigung der Stellungnahme

Nach Erhalt der reservierungsreifen Stellungnahme haben Sie die Möglichkeit zur Reservierung des Netzanschlusspunktes. Bitte beachten Sie auch hier die Anforderungen an unsere Reservierungsrichtlinie. Sofern erforderlich, können Sie über das Bestätigungsformular auch den Auftrag zum Netzausbau geben. Hierzu lassen Sie uns bitte das Formular „Bestätigung der Netztechnischen Stellungnahme“ unterzeichnet zukommen, senden Sie dieses einfach unter Angabe der Vorgangsnummer an einspeiser@mitnetz-strom.de.

Sollte die Bestellung eines Funkrundsteuerempfängers erforderlich sein, so bitten wir Sie, diesen direkt zu diesem Zeitpunkt bei uns zu bestellen. Das benötigte Formular haben Sie als Anhang zur Netztechnischen Stellungnahme erhalten.

Sobald uns die o.g. Bestätigungsformulare vorliegen, leiten wir die nächsten erforderlichen Schritte in die Wege. Dies umfasst die Reservierung des Anschlusspunktes, ggf. die Durchführung des Netzausbaus und den Versand des Funkrundsteuerempfängers.

5. Einreichung Projektunterlagen

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Anschlussbedingungen eingehalten werden müssen.

Als Verteilnetzbetreiber ist uns eine ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Anlage sowie ein störungsfreier Betrieb wichtig, auch um den sicheren Betrieb unseres Netzes gewährleisten zu können. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben mit folgendem Inhalt:

Für Niederspannung gilt: Details zu den einzureichenden Projektunterlagen sind dem Anhang „Technische Grundlagen“ der Netztechnischen Stellungnahme zu entnehmen.

Für Mittelspannung gilt: Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der TAB Mittelspannung und dem Anhang E.4 Errichtungsplanung zu entnehmen.

Für Hochspannung gilt: Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der VDE-AR-N 4120 (2018) in Verbindung mit der TAB Hochspannung der MITNETZ STROM und dem Anhang E.4 Errichtungsplanung (VDE-AR-4120) zu entnehmen.

Bitte reichen Sie die Projektunterlagen rechtzeitig, mind. aber 8 Wochen vor Bestellung wesentlicher Komponenten, bei uns ein. Bitte achten Sie dabei auch auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie eine verständliche Beschriftung.

Bitte beachten Sie, abhängig von der jeweiligen Spannungsebene, die Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren. Nachdem Sie als künftiger Anschlussnehmer die relevanten Daten des anschlussnehmereigenen Netzes der MITNETZ STROM mitgeteilt haben (vollständig ausgefüllter Vordruck E.8 der VDE-AR-N-4110 bzw. bei Änderung der Auslegung der Erzeugungseinheiten zusätzlich das MITNETZ STROM-Formular E.8 und generell mit Übersichtsschaltplan im Umfang siehe Anlage E.4) erstellt MITNETZ STROM den Netzbetreiberfragebogen E.9 und sendet Ihnen diesen zu.

6. Prüfung Projektunterlagen

Nach eingehender Prüfung der technischen Unterlagen wird Ihnen ein Sichtvermerk übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen aufgrund der Vielzahl und Komplexität einige Zeit in Anspruch nimmt.

Für Übergabestationsprojekte mit Fernwirktechnik reicht MITNETZ STROM mit dem Sichtvermerk folgende Unterlagen zusätzlich aus:

  • „Leitfaden FWT zur DPL“ (dient dem Anlagenerrichter als Hilfestellung zur Einrichtung der Fernwirkanlage des Kunden) 
  • „Prüfprotokoll FWT nach TAB-MS“ (füllt der Anlagenerrichter/Parametrierer der FWT im Zuge der Vorprüfung aller Datenpunkte aus).
7. Versendung Anschlussangebot

Sobald alle notwendigen Details für den Netzanschluss geklärt sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses.

Im Zusammenhang mit dem Anschlussangebot erhalten Sie wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme sowie eine Übersicht der zu erbringenden Unterlagen und Nachweise für die Vergütungsprüfung sowie Abrechnung.

8. Fertigmeldung übermitteln

Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Kundenanlage übermittelt der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur die Fertigmeldung mittels Online ANA.

Sofern sich aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen weitere Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme ergeben, so übermitteln Sie diese bitte ebenso zu diesem Zeitpunkt. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben aus dem Betriebserlaubnisverfahren sowie aus dem erstellten Sichtvermerk.

9. Inbetriebnahme & Zählersetzung

Nachdem Sie das Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses bestätigt haben und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, Ihre Fertigmeldung eingegangen ist sowie die technischen Vorgaben gemäß dem Sichtvermerk sowie dem Betriebserlaubnisverfahren erfüllt sind, werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen den Netzanschluss in Angriff nehmen. Sobald der Anschluss abgeschlossen ist, erfolgt die Inbetriebnahme der Anschlussstelle, sei es der Hausanschlusskasten, die Zähleranschlusssäule, die Transformatorenstation oder das Umspannwerk. Für Erzeugungsanlagen mit geringer Leistung, insbesondere in Niederspannung, erfolgt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage normalerweise gleichzeitig mit dem Einbau der Zähleinrichtung. Bei Erzeugungsanlagen mit höherer Leistung, insbesondere in Mittel- und Hochspannung, wird die Inbetriebnahme in Absprache mit MITNETZ STROM durchgeführt.

Voraussetzungen zur Inbetriebsetzung im Überblick:

  • bestätigtes Netzanschlussangebot liegt vor
  • Fertigmeldung vorhanden
  • technische Vorgaben des Sichtvermerkes erfüllt
  • Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren und Redispatch 2.0 umgesetzt
10. Nachweise einreichen

Die technische Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage (erste Einspeisung in das Stromnetz) muss vom Anlagenbetreiber und dem Anlagenerrichter in der „Erklärung zur Inbetriebnahme“ dokumentiert werden. Die folgenden Dokumente sind dabei erforderlich:

  1. Datenblatt EEA: Informationen zur Anschluss- und Entnahmeanlage.
  2. Meldung im Marktstammdatenregister: Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister gemäß den Anforderungen.
  3. Erklärung zur Vergütungszahlung: Eine Erklärung zur Zahlung der entsprechenden Vergütung.
  4. BAFA Zulassungsbescheid, abhängig vom Typ der KWK Anlage sind weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kopie des BAFA Antrags und das FW308 Gutachten notwendig
  5. Erklärung zur Inbetriebnahme: in Abhängigkeit von der Spannungsebene: Eine Erklärung zur Inbetriebnahme, abhängig von der Spannungsebene Ihrer Anlage. Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung
  6. Erklärung zur Fernsteuerbarkeit zur Direktvermarktung: Falls Ihre Anlage der Direktvermarktungspflicht unterliegt, ist eine Erklärung zur Fernsteuerbarkeit erforderlich.

Wir bitten Sie, uns die Unterlagen zur Inbetriebnahme jeweils innerhalb von 5 Werktagen zuzusenden, sodass auch wir zeitnah die darauffolgenden Schritte veranlassen können, z.B. den Abgleich unserer Daten mit dem Marktstammdatenregister. Bitte achten Sie zudem darauf, immer die aktuellen, von uns bereitgestellten Dokumente zu verwenden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

11. Abrechnung

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten und geprüft haben, werden Sie als Anschlussnehmer, Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber eine Bestätigung über das Netzanschlussverhältnis sowie eine Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis und die Einspeisung erhalten. Diese Dokumente dienen zur dauerhaften Festlegung unserer Beziehungen. Nach diesem Schritt wer-den wir die Abrechnung für Ihre Anlage veranlassen.

 

Alle Dokumente im Überblick